Um einen reibungslosen und harmonischen Ablauf unserer Freizeit ermöglichen zu können, kamen die Lehrer/innen und Freizeitpädagoginnen der PVS überein, einige wichtige Regeln schriftlich festzulegen.
- Verlassen des Schulareals: Den Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulareals während der Freizeit strengstens untersagt.
- Haftung bei Schäden: Sollte es zu mutwilligen Schäden am Gebäude, dem Inventar oder an Lern- und Spielmaterialien der Praxisvolksschule kommen, ist von den Eltern Schadenersatz zu leisten.
- Verhalten in der Freizeitbetreuung: Bei der Erziehung der uns anvertrauten Kinder legen wir größten Wert auf eine enge Kooperation mit den Eltern. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen kindgerechte Vermittlung von Regeln des sozialen Zusammenlebens und des rücksichtsvollen Miteinanders, um den Kindern die nötigen Spielfreiräume ermöglichen zu können. Sollte es in Einzelfällen zu wiederholt aggressivem und die anderen Kinder gefährdendem Verhalten kommen, kann das einen Ausschluss aus der Nachmittagsbetreuung nach sich ziehen.