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Praxisvolksschule

Aufgaben der Praxisschulen laut Hochschulgesetz 2005, §23

Die Praxisschule hat zusätzlich zu den im Schulorganisationsgesetz, genannten Aufgaben die Aufgabe, an der Einführung der Studierenden in die Erziehungs- und Unterrichtspraxis im Sinne einer berufsnahen schulpraktischen Ausbildung mitzuwirken sowie neue Wege der Unterrichtsgestaltung zu erproben. Sie hat weiters die Aufgabe, die erziehungs- und unterrichtspraktische Ausbildung im Hinblick auf die Schulwirklichkeit zu ergänzen und zu festigen.

Unsere Schule bietet Studierenden der Pädagogischen Hochschule eine Vielfalt an Praxismöglichkeiten unter professioneller Begleitung und Beratung und dient Studierenden als pädagogisches Studienfeld.

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