Unter Förderunterricht werden nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen verstanden. Diese sind für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben. (SchOG § 8f Abs.aa.)
Förderunterricht bietet die Möglichkeit einzelnen Schülerinnen und Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern und vorhandene Lücken zu schließen.
Oft findet der Förderunterricht fächerübergreifend statt - das hängt aber vom Bedarf der zu fördernden Kinder ab. Dieser zusätzliche Unterricht ist kein Einzelunterricht.